Aufgaben der Honigobleute

Die Honigobleute des Imkerverbandes Rheinland–Pfalz sind für alle Belange zuständig, die sich im Zusammenhang mit der Produktion, der Ver- und Bearbeitung, der Vermarktung insbesondere aber mit der Qualität von Honig befassen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Qualität des Honigs gelegt, der mit dem Gewährstreifen des Deutschen Imkerbundes (DIB) vermarktet wird.

Obmann für Honig

Imkerverband RLP - Obmann Honig B.Doerr

Jochen Dörr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Imkerverband RLP - Wabe mit Honig

Marktkontrolle des DIB

Im Vergleich zur Deutschen Honigverordnung, die für alle inländischen und importierten Honige verbindlich ist, wird an die Qualität des Honigs, der im Glas und mit dem Gewährstreifen des DIB vermarktet wird, eine höhere Messlatte angelegt, was sich vor allem in einem niedrigeren Wassergehalt (nur bis zu 18 % Wasser) und einem nachgemessenen Invertasegehalt (mindestens 64 Enzymeinheiten pro Kg Honig) ausdrückt. Selbstverständlich unterliegt der Honig von allen Imkern, die ihren Honig im Einheitsglas des DIB vermarkten, einer einheitlichen bundesweiten Marktkontrolle, die vom DIB alljährlich organisiert und ausgewertet wird. Im Rahmen dieser Marktkontrolle überwacht und organisiert der Honigobmann des Landesverbandes die Probenziehung bei den vom DIB nach dem Zufallsverfahren ausgewählten Imkern seines Landes. In Problemfällen stehen die Honigobleute dem Imker beratend zur Seite.

 

 

Unterlagen der Honigobleutetagung am 06.04.2019:

Honigobleutetreffen_DIB_2019

Honigobleutetagung_RLP_2019

 

Unterlagen der Honigobleutetagung am 14.04.2018:

Honigobleutetagung
Vortrag_Honigobleutetagung2018_Honigpraemierung_2017

 

 

Wichtige Links:

http://www.gesetze-im-internet.de/lmkv/

https://www.gesetze-im-internet.de/honigv_2004/index.html

https://www.gesetze-im-internet.de/fertigpackv_1981/BJNR015850981.html

https://www.gesetze-im-internet.de/messeg/

https://www.gesetze-im-internet.de/messev/