EU-Trilog: Vorläufige Einigung ebnet den Weg für einen besseren Kampf gegen Honigbetrug
Gestern Abend wurde zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament eine politische Einigung über die „Frühstücksrichtlinien“ erzielt. Sie wird eine bessere Rückverfolgbarkeit, Qualität und Transparenz für die Verbraucher bei Honig gewährleisten. Trotz der weniger ehrgeizigen Haltung des einzelner Akteure ist das Ergebnis ein dringend benötigter und lang erwarteter Schritt nach vorne. Eine zentrale Forderung von uns, welche die Angabe des Ursprungs des Honigs auf dem Etikett und seine Darstellung in absteigender Reihenfolge der genauen prozentualen Anteile für jedes Ursprungsland in Honigmischungen betrifft, wurde angenommen. Obwohl die Mitgliedstaaten mit einer Öffnungsklausel bei der Umsetzung in nationales Recht entscheiden können, die Prozentsätze nur für die vier größten Anteile anzugeben, solange sie mehr als 50 % des Gewichts der Mischung ausmachen, ist dies immer noch ein wichtiger Schritt nach vorne, um die Transparenz auf dem EU-Honigmarkt zu erhöhen und Betrug und Verfälschung zu bekämpfen.
Herzlichen Dank an Bundesminister Cem Özdemir und seine Mitarbeiter:innen im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft!
EU-Einigung zur Honigrichtlinie: Teilerfolg für heimische Imker | Presseportal
EU-Parlament: Ursprungsland von Honig soll aufs Etikett | tagesschau.de
EU-Einigung: Herkunftsländer von Honig müssen auf die Verpackung | Basler Zeitung (bazonline.ch)
2023-10-10_Imkerverbaende_Brief_Notlage_Imkerei