Vor dem Hintergrund der Veröffentlichungen des ZDF-„frontal“ Magazins werden wir in Kürze hier eine ausführliche Stellungnahme zu den Ergebnissen veröffentlichen!
Gepanschtem Honig auf der Spur: Werden Verbraucher getäuscht? – ZDFmediathek
ZDF-„frontal“: Neuer Test: Supermarkt-Honig nicht echt : ZDF-Presseportal
Aldi, Lidl & Co.: Test zeigt – Supermarkt-Honig nicht echt – ZDFheute
Update am Morgen: Verbraucher in der Honig-Falle – ZDFheute
Die für alle Imkerinnen und Imker offene DIB Vertreterversammlung 2024 findet in diesem Jahr nach Verlegung vom ursprünglich geplanten 12. Oktober in Geseke nun am 07. Dezember 2024 in Bonn statt. Im folgenden stellen wir den Imkerinnen und Imkern im Imkerverband Rheinland-Pfalz kurz unsere Anträge zu dieser Versammlung vor. Den kompletten Antrag könnt ihr dann über das jeweilige PDF aufrufen.
Antrags-Abstract: EILANTRAG verbunden mit der Wahrung der Interessen der Imkerinnen und Imker und ihrer Honige mittels Einleitung juristischer Schritte
Der Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V. stellt einen Eilantrag zur Vertreterversammlung des Deutschen Imkerbundes e.V. am 07.12.2024 in Bonn. Hintergrund des Antrags ist das Gebrauchsmuster „Pflanzenbasierte Honigzusammensetzung“ (DE: 21 2022 000 240.7), eingetragen von MELIBIO, INC., das nach Ansicht des Verbands gegen die Honigverordnung (HonigV) und das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verstößt. Der Antrag zielt darauf ab, das Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) löschen zu lassen, um eine irreführende Verwendung des Begriffs „Honig“ zu verhindern und die rechtlichen Standards für Honigprodukte zu wahren.
Der Eilantrag fordert die Vertreterversammlung auf, im Falle einer Ablehnung des Löschungsantrags durch das DPMA, umfassende juristische Schritte einzuleiten. Das Präsidium des Deutschen Imkerbundes soll mögliche Klagewege prüfen und umsetzen, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften sicherzustellen und die Interessen der Imkerinnen und Imker zu schützen. Ziel ist es, den rechtlichen Schutz des Begriffs „Honig“ zu gewährleisten und Verbraucher vor Täuschung zu bewahren.
Antrag DPMA-MELIBIOWiderspruch DPMA_MELIBIO
Antrags-Abstract: Einführung eines Formats zur Stärkung der Basisdemokratie
Der Antrag zur Vertreterversammlung des Deutschen Imkerbundes 2024 zielt auf die Einführung eines Formats zur Stärkung der Basisdemokratie ab, um die Partizipation der Mitglieder zu verbessern. In den letzten Jahren wurde zunehmend Kritik laut, dass die Meinungen und Bedürfnisse der Imkerinnen und Imker nicht ausreichend in die Entscheidungsprozesse des Präsidiums integriert werden. Um diese Diskrepanz zu beheben, wird vorgeschlagen, ein jährlich stattfindendes Workshop-Format zu etablieren, das auf regionaler Ebene durchgeführt wird. Die Ergebnisse dieser Workshops sollen dem erweiterten Präsidium übermittelt werden, welches dann konkrete Handlungsanweisungen für das Präsidium ableitet, um die Imkerschaft stärker in die strategische Ausrichtung des Verbandes einzubeziehen.
Dieses Format, das ab 2025 umgesetzt werden soll, fördert den direkten Dialog zwischen der Basis und den Entscheidungsgremien des Deutschen Imkerbundes und stärkt das Vertrauen der Mitglieder in den Verband. Durch die regelmäßige Einbindung der Imkerinnen und Imker in die Entscheidungsfindung kann der DIB frühzeitig auf Herausforderungen in der Imkerei reagieren und innovative Lösungen entwickeln. Darüber hinaus schafft der Antrag eine Plattform für den Austausch und das Verständnis unterschiedlicher Perspektiven, was nicht nur die Zusammenarbeit innerhalb der Imkerschaft fördert, sondern auch die langfristige Entwicklung der deutschen Imkerei unterstützt.
Antrag Stärkung der Basisdemokratie final
Antrags-Abstract: Rechtsgutachten zu Aufstellverboten für Honigbienenvölker
Der Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V. beantragt zur Vertreterversammlung 2024 des Deutschen Imkerbundes (DIB) die Einholung eines Rechtsgutachtens zur Klärung von Aufstellverboten für Honigbienenvölker in Naturschutzgebieten und Pufferzonen. Hintergrund sind jüngste Aufstellverbote in den Pfälzer Edelkastanienwäldern, einem der bedeutendsten Wandergebiete Deutschlands, sowie zunehmende Rechtsverordnungen in anderen Bundesländern, die Honigbienenverbotszonen einrichten.
Das Gutachten soll aufzeigen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen diese Verbote gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz und weiteren Vorschriften zulässig sind. Zudem soll es die Anwendung des Vorsorgeprinzips in solchen Fällen klären. Da Aufstellverbote für Honigbienen in Schutzgebieten bundesweit an Bedeutung gewinnen und für betroffene Imker oft rechtliche Fristen in Gang setzen, ist eine fundierte juristische Grundlage notwendig. Die Arbeitsgruppe „Wildbienen“ wird beauftragt, den Umfang des Gutachtens in Zusammenarbeit mit einer Anwaltssozietät zu definieren und das erw. Präsidium über den Fortschritt zu informieren.
Antrag Rechtsgutachten zu WibiHobi final_v2Antrags-Abstract: Meinungsforschung
Der Antrag zielt darauf ab, das Präsidium des Deutschen Imkerbundes (DIB) zu beauftragen, ein unabhängiges Meinungs- bzw. Marktforschungsinstitut zu engagieren, um eine umfassende Studie innerhalb der deutschen Imkerschaft durchzuführen. Diese soll untersuchen, ob die derzeitigen Abfüllstellen noch zeitgemäß sind und inwiefern sie weiterhin das DIB-Einheitsglas zur Vermarktung nutzen dürfen. Zudem soll geprüft werden, ob für Abfüllstellen ein eigenes DIB-Prüfsiegel geschaffen werden kann, welches auch von Eigenglasvermarktern verwendet werden könnte. Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Sichtbarkeit der einzelnen Imker auf den Honiggläsern.
Der Antrag ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Konkurrenz zwischen großen Abfüllstellen und regionalen Imkern zu verstehen, die durch den Verkauf von DIB-Honig im Lebensmitteleinzelhandel zu deutlich günstigeren Preisen unter Druck gesetzt werden. Der ungleichen Verteilung von Erträgen und Vermarktungsmöglichkeiten, die kleine, regionale Imker benachteiligt ist besondere Bedeutung beizumessen. Die Studie soll klären, ob die Abfüllstellen im Einheitsglas noch zeitgemäß sind und wie die Sichtbarkeit regionaler Imker verbessert werden kann. Die Ergebnisse der Studie sollen anschließend dem erweiterten Präsidium sowie der Öffentlichkeit vorgestellt werden und konkrete Handlungsempfehlungen liefern, um die Marke „Echter Deutscher Honig“ zu stärken und die regionale Vermarktung zu fördern.
Antrag Meinungsumfrage finalAntrags-Abstract: Aussetzung der Werbebeiträge
Der Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V. stellt zur Vertreterversammlung 2024 des Deutschen Imkerbundes e.V. den Antrag, die Werbebeiträge der Imkerinnen und Imker sofort auszusetzen und stattdessen die Werbebeiträge für Abfüllstellen auf 0,10 Euro je Etikett zu erhöhen. Der Antrag sieht vor, über diese beiden Punkte getrennt abzustimmen. Die derzeitigen Beiträge betragen 0,26 Euro je Volk für Imker und 0,0153 Euro je Etikett für Abfüllstellen, eine Regelung, die seit mehr als 30 Jahren in Kraft ist, ohne dass ihre Angemessenheit oder Effektivität überprüft wurde.
Ein zentraler Punkt dieses Antrags ist die empfundene Ungerechtigkeit gegenüber Imkern, die ihren Honig im eigenen Glas vermarkten und dennoch die Werbebeiträge zahlen müssen. Darüber hinaus wird kritisiert, dass die gesammelten Gelder für nicht beschlusskonforme Werbemaßnahmen verwendet werden, die hauptsächlich den Verlagen zugutekommen, die indirekt durch die Bauernverbände kontrolliert werden. Der Imkerverband Rheinland-Pfalz fordert eine gerechtere Verteilung der Lasten und eine Überprüfung der Verwendung der Werbemittel im Sinne der Imkerschaft.
Antrag Werbeumlage final_v2
Antrags-Abstract: Abstract die Marke der Imker
Der Imkerverband Rheinland-Pfalz (IV RLP) stellt einen Antrag zur Vertreterversammlung des Deutschen Imkerbundes e.V. (DIB) 2024, der die Rettung der Marke „Echter Deutscher Honig“ zum Ziel hat. Der Antrag kritisiert die aktuellen Bestrebungen einiger großer Abfüllstellen, die in Konzernstrukturen eingebettet sind und sich gegen die Interessen der Imkerinnen und Imker stellen, indem sie die EU-Initiative zur transparenten Kennzeichnung von Honig verwässern. Diese Abfüllstellen nutzen ihre Position, um entgegen den Interessen der Imkerlobby zu handeln, während sie gleichzeitig von der Marke „Echter Deutscher Honig“ profitieren.
Um die Integrität und das Vertrauen in die Marke zu bewahren, fordert der IV RLP das Präsidium des DIB auf, den betreffenden Abfüllstellen die Lizenz zu entziehen, falls der Honigverband e.V. seine Forderung nach einer verwässerten Umsetzung der EU-Honigrichtlinie in Deutschland durchsetzt. Der Antrag betont die Notwendigkeit, die Interessen der Mehrheit der Imker zu schützen, die überwiegend als Hobbyimker tätig sind und für die der Erhalt der Marke von zentraler Bedeutung ist. Der Antrag ruft dazu auf, klare Maßnahmen zu ergreifen, um die Marke und die Zukunft der Imkerei zu sichern.
Antrag die Marke der Imker final
Antrags-Abstract: Beschlusssammlung
Der Imkerverband Rheinland-Pfalz (IV RLP) stellt erneut den Antrag an die Vertreterversammlung des Deutschen Imkerbundes e.V. (DIB) zur Herausgabe der Beschlussdatenbank bzw. der Beschlusstabelle. Diese Tabelle, die in der Geschäftsstelle des DIB gepflegt wird, soll den Vorsitzenden der Mitgliedsverbände innerhalb von 14 Tagen nach der Vertreterversammlung in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.
Der Antrag wird wiederholt, da der entsprechende Beschluss des IV RLP aus dem Vorjahr sowie ein Beschluss des IV Rheinland aus dem Jahr 2015 bisher nicht umgesetzt wurden. Zur Untermauerung des Antrags wird ein Auszug aus dem Protokoll der Vertreterversammlung von 2015 sowie der Antrag des IV RLP aus dem Jahr 2023 angeführt. Weitere Begründungen entnehmen Sie den bisherigen Beschlüssen in dieser Angelegenheit.
Antrag Beschlusstabelle final_v2
Antrags-Abstract: Grüne Woche
Der Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V. stellt zur Vertreterversammlung 2024 des Deutschen Imkerbundes e.V. den Antrag, allen Landesvorsitzenden die Möglichkeit zur Teilnahme an der Grünen Woche zu geben. Die Grüne Woche ist ein bedeutendes Treffen der Ernährungswirtschaft, bei dem wichtige Kontakte mit politischen Entscheidungsträgern, Verbänden und anderen Marktteilnehmern geknüpft werden können. Diese Veranstaltung bietet eine zentrale Plattform, um die Interessen der Landesverbände zu vertreten und regionale Produkte und Initiativen vorzustellen.
Bisher war die Teilnahme an der Grünen Woche auf wenige ausgewählte Personen beschränkt, was zu einer ungleichen Repräsentation geführt hat. Der Antrag fordert, dass zukünftig alle Landesvorsitzenden mindestens an zwei Tagen die Interessen ihres Verbandes vertreten können. Dies würde zu einer gerechteren Verteilung der Teilnahmemöglichkeiten führen und sicherstellen, dass alle Landesverbände ihre spezifischen Anliegen und Bedürfnisse aktiv einbringen können, was langfristig die gesamte Imkerbranche stärkt.
Antrag Grüne Woche final
Antrags-Abstract: Anlagespiegel
Der Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V. stellt zur Vertreterversammlung 2024 des Deutschen Imkerbundes e.V. den Antrag auf Offenlegung des Anlageverzeichnisses aus dem Jahresabschluss 2022. Trotz der Beschlüsse auf der Vertreterversammlung 2023 in Dresden, wurde die Offenlegung bisher nicht umgesetzt. Das Anlageverzeichnis, welches laut Jahresabschlussbericht vom 31.12.2022 Bestandteil des Berichts sein sollte, wurde den Mitgliedern nicht zur Verfügung gestellt.
Der Antrag fordert, dass das Anlageverzeichnis vorgelegt und erläutert wird. Zudem soll es in zukünftigen Jahresabschlüssen stets als Anlage beigefügt werden. Diese Forderung wird aufgrund der bisher erfolglosen fernmündlichen Anfragen gestellt, um Transparenz und Klarheit in den finanziellen Angelegenheiten des Deutschen Imkerbundes zu gewährleisten.
Antrag Jahresabschluss final_v2
Antrags-Abstract: Listung der Honigbiene
Der Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V. stellt zur Vertreterversammlung 2024 des Deutschen Imkerbundes e.V. erneut den Antrag, die Honigbiene (Apis mellifera und deren Unterarten, einschließlich der Zuchtrasse Buckfastbiene) in die Liste der Zentralen Dokumentation Tiergenetischer Ressourcen in Deutschland aufzunehmen. Dieser Schritt ist notwendig, um den Schutz, die Forschung und die Förderung der Honigbiene voranzutreiben und den Landesverbänden den Zugang zu entsprechenden Landesfördermitteln in der Tierzucht zu ermöglichen.
Trotz vorheriger Zusagen und Ankündigungen (Dresden 2023) durch den Beirat für Wissenschaft und Bienengesundheit, vertreten durch Frau Dr. Marina Meixner, wurde die erforderliche Unterrichtung der Landesverbände bislang nicht umgesetzt. Der Antrag betont die ökologische, landwirtschaftliche und kulturelle Bedeutung der Honigbiene und fordert, dass die Listung der Honigbiene umgehend erfolgt, um deren zentrale Rolle in der Biodiversität und Lebensmittelproduktion zu sichern. Der Imkerverband Rheinland-Pfalz bittet um Prüfung und Unterstützung dieses Antrags durch die Gremien des Deutschen Imkerbundes e.V.
Antrag Nutztierrassen final_v2
Super, viele sinnvolle Anträge! Insbesondere betrifft mich das „Aufstellverboten für Honigbienenvölker“. Obwohl ich es nicht glaube, dass sich etwas ändert, hat man doch noch etwas Hoffnung.